Garten- & Grünpflege im Rheingau

Rasen, Hecken, Beete und Wege – ich halte Ihre Außenanlage das ganze Jahr in Form. Als regelmäßige Pflege nach festem Plan oder als einmaliger Einsatz, wenn der Garten über den Kopf gewachsen ist. Den Grünschnitt nehme ich mit.

Besichtigung kostenlos · Festpreis für einmalige Einsätze · Grünschnitt wird entsorgt

  • Haftpflicht­versichert
  • Rückmeldung in 24 Std.
  • Persönlich vom Inhaber
Heckenschnitt in der Außenanlage einer Wohnanlage

Leistungsumfang

Was zur Gartenpflege gehört

Sie wählen aus, was Sie abgeben möchten – vom einzelnen Heckenschnitt bis zur kompletten Pflege der Außenanlage über die ganze Saison.

Rasenpflege

Mähen, Kanten stechen, vertikutieren, düngen und nachsäen. In der Saison meist wöchentlich – bei Trockenheit seltener und höher geschnitten.

Hecken- & Strauchschnitt

Formschnitt im Sommer, kräftiger Rückschnitt im Winterhalbjahr – jeweils im Rahmen dessen, was das Naturschutzgesetz erlaubt.

Beetpflege

Unkraut entfernen, Beete lockern und in Form halten, Rindenmulch ausbringen.

Laub & Grünschnitt

Laub von Rasen, Wegen und aus Beeten entfernen. Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt entsorge ich fachgerecht – Sie müssen nichts selbst wegfahren.

Wege & Pflasterflächen

Unkraut aus Fugen entferne ich mechanisch – ohne Chemie, denn Unkrautvernichter sind auf befestigten Flächen verboten.

Urlaubs- & Saisonbetreuung

Gießen während Ihres Urlaubs, Obstbaumschnitt im Winter, Rasen nachsäen im Herbst – die Arbeiten, die man sonst gern verpasst.

Regelmäßige Pflege oder einmaliger Einsatz

Die meisten Gärten profitieren von einem festen Rhythmus: Wer im April anfängt, hat im Sommer deutlich weniger Arbeit, weil Unkraut und Wildwuchs gar nicht erst die Oberhand gewinnen. Für die regelmäßige Pflege vereinbaren wir einen Plan mit festen Intervallen und einer monatlichen Pauschale.

Ist der Garten bereits verwildert, bringe ich ihn in einem einmaligen Einsatz wieder in Form – zu einem Festpreis, den Sie vorher kennen. Wie das aussehen kann, zeigt beispielhaft der Vorher-Nachher-Vergleich auf der Startseite.

Das Gartenjahr im Rheingau

Das milde Klima am Rhein sorgt für eine lange Wachstumszeit. Damit nichts liegen bleibt, plane ich die Arbeiten nach der Jahreszeit:

  • Frühjahr (März bis Mai): Rasen vertikutieren, Beete vorbereiten, Außenanlagen reinigen – und der wöchentliche Mährhythmus beginnt.
  • Sommer (Juni bis August): Formschnitt an Hecken, Bewässerung, Rasenkanten stechen, Wildwuchs entfernen.
  • Herbst (September bis November): Laub entfernen, Rasen nachsäen und düngen, ab Oktober der kräftige Rückschnitt an Gehölzen.
  • Winter (Dezember bis Februar): Obstbaumschnitt bei frostfreiem Wetter, starker Gehölzrückschnitt bis Ende Februar.

Hecke schneiden: Was wann erlaubt ist

Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz das starke Zurückschneiden und Roden von Hecken und Gehölzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt – vorher prüfe ich die Hecke auf brütende Vögel. Den kräftigen Rückschnitt plane ich deshalb für Oktober bis Februar ein. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt?

Was kostet Gartenpflege?

Den Preis bestimmen vor allem die Größe der Flächen, ihr Zustand, die Menge an Grünschnitt und – bei regelmäßiger Pflege – der Rhythmus. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein Festangebot mit klaren Positionen.

Privathaushalte können den Lohnanteil der Gartenpflege am selbst bewohnten Haus unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen (§ 35a EStG); er steht getrennt auf der Rechnung. Vermieter dürfen die Pflege von Gartenflächen, die alle Mieter nutzen, grundsätzlich als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung), wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Gartenpflege im Rheingau

Ihr Garten, ohne dass Sie das Wochenende opfern.

Beschreiben Sie kurz Fläche und Wünsche – gern mit ein paar Fotos per E-Mail. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und auf Wunsch einen Besichtigungstermin.

Gartenpflege anfragen 0176 63239166 Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fragen zur Gartenpflege

Wie oft sollte der Rasen gemäht werden?

In der Hauptwachstumszeit von April bis Juni meist einmal pro Woche. Im Hochsommer und bei Trockenheit seltener und etwas höher – das schont die Grasnarbe. Als Faustregel gilt: nie mehr als ein Drittel der Halmlänge auf einmal abschneiden.

Darf eine Hecke im Sommer geschnitten werden?

Ja, schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch zwischen März und September erlaubt, solange keine Vögel in der Hecke brüten. Verboten ist in dieser Zeit nur der starke Rückschnitt bis ins alte Holz, das Auf-den-Stock-Setzen und das Roden.

Nehmen Sie den Grünschnitt mit?

Ja. Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub entsorge ich fachgerecht. Sie müssen nichts selbst wegfahren.

Pflegen Sie auch Außenanlagen von Wohnanlagen und Firmen?

Ja. Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und kleinere Gewerbeobjekte gehören zu meinen Auftraggebern. Auf Wunsch gibt es eine monatliche Sammelrechnung und einen Leistungsnachweis je Objekt.

Übernehmen Sie auch einen einmaligen Rückschnitt?

Ja. Einmalige Einsätze – etwa einen verwilderten Garten wieder herrichten oder eine zu hoch gewordene Hecke kräftig zurückschneiden – laufen ohne Vertragsbindung zu einem vorher vereinbarten Festpreis. Der starke Rückschnitt ist allerdings nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt.

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