Treppen, Podeste & Flure
Kehren oder saugen und anschließend feucht wischen – vom Keller bis unters Dach.
Ein sauberes Treppenhaus ist das Erste, was Mieter, Besucher und Kaufinteressenten von Ihrem Haus sehen. Ich reinige Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen im festen Rhythmus und übernehme nach Bedarf Grund-, Bau- und Glasreinigung.
Besichtigung kostenlos · festes Angebot · monatlich kündbar
Leistungsumfang
Welche Flächen und Arbeiten dazugehören, legen wir vor Ort gemeinsam fest. Typisch sind:
Kehren oder saugen und anschließend feucht wischen – vom Keller bis unters Dach.
Handläufe, Geländer, Türen, Lichtschalter und Briefkastenanlage – die Stellen, die jeder anfasst.
Kellergänge, Wasch- und Trockenräume, Fahrradkeller und andere Räume, die alle nutzen.
Hauseingang, Fußmatten und Außenstufen – der erste Eindruck Ihres Hauses.
Glas in Haustüren und Treppenhausfenstern – regelmäßig oder in größeren Abständen nach Bedarf.
Gründlich von oben bis unten – nach einer Renovierung, vor einem Mieterwechsel oder nach Bauarbeiten.
Wo die Mieter das Treppenhaus im Wechsel selbst reinigen sollen, funktioniert das oft nur so lange, bis jemand auszieht, krank wird oder schlicht nicht mehr mitmacht. Dann bleibt es an Ihnen hängen – oder am Frieden im Haus.
Mit einer beauftragten Treppenhausreinigung ist die Frage erledigt: Wir legen fest, welche Flächen in welchem Rhythmus gereinigt werden – bei Häusern mit vielen Parteien meist wöchentlich, bei kleineren Häusern oft vierzehntägig. Sie erhalten ein festes Angebot mit einer monatlichen Pauschale, und die Betreuung ist monatlich kündbar.
Neben der laufenden Reinigung gibt es Anlässe, zu denen ein Haus einmal gründlich sauber werden muss:
Kombiniert mit einer Entrümpelung übergebe ich Räume nach dem Ausräumen auch gleich gereinigt – ein Termin weniger für Sie.
Der Preis richtet sich nach Zahl der Etagen und Parteien, den Flächen, die dazugehören, und dem Rhythmus. Nach der Besichtigung bekommen Sie ein Festangebot.
Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile – Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküchen – grundsätzlich als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch eine monatliche Sammelrechnung und einen Leistungsnachweis je Objekt.
Viele Aufgaben im Haus hängen zusammen: Wer ohnehin im Treppenhaus ist, sieht die defekte Lampe und die überquellende Mülltonne. Deshalb lässt sich die Reinigung mit der Objektbetreuung zu einer Betreuung zusammenfassen – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.
Treppenhausreinigung im Rheingau
Nennen Sie kurz Ort, Zahl der Etagen und Parteien. Sie hören innerhalb von 24 Stunden von mir – die Besichtigung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zahl der Parteien und der Nutzung ab. In Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, in kleineren Häusern reicht oft ein vierzehntägiger Rhythmus. Glas- und Grundreinigung kommen in größeren Abständen dazu.
Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile zählt zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung.
Ja. Grund-, Bauend- und Glasreinigungen laufen als einmaliger Auftrag zu einem vorher vereinbarten Festpreis, ganz ohne Vertragsbindung.
Ja. Treppenhausreinigung, Kontrollgänge, Mülltonnen und Außenanlage lassen sich zu einer Betreuung zusammenfassen – mit einem Ansprechpartner und einer gemeinsamen Rechnung.
Alles aus einer Hand
Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Mülltonnen, Schlüssel – regelmäßig und dokumentiert.
Zur ObjektbetreuungRasen, Hecken, Beete und Laub – regelmäßig oder als einmaliger Einsatz.
Zur GartenpflegeRäumen und Streuen ab 5 Uhr, jeder Einsatz dokumentiert.
Zum WinterdienstKeller, Dachboden oder ganze Wohnung – besenrein übergeben.
Zur Entrümpelung