Treppenhaus­reinigung im Rheingau

Ein sauberes Treppenhaus ist das Erste, was Mieter, Besucher und Kaufinteressenten von Ihrem Haus sehen. Ich reinige Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen im festen Rhythmus und übernehme nach Bedarf Grund-, Bau- und Glasreinigung.

Besichtigung kostenlos · festes Angebot · monatlich kündbar

  • Haftpflicht­versichert
  • Rückmeldung in 24 Std.
  • Persönlich vom Inhaber

Leistungsumfang

Was gereinigt wird

Welche Flächen und Arbeiten dazugehören, legen wir vor Ort gemeinsam fest. Typisch sind:

Treppen, Podeste & Flure

Kehren oder saugen und anschließend feucht wischen – vom Keller bis unters Dach.

Geländer, Türen & Briefkästen

Handläufe, Geländer, Türen, Lichtschalter und Briefkastenanlage – die Stellen, die jeder anfasst.

Keller- & Gemeinschaftsräume

Kellergänge, Wasch- und Trockenräume, Fahrradkeller und andere Räume, die alle nutzen.

Eingangsbereich

Hauseingang, Fußmatten und Außenstufen – der erste Eindruck Ihres Hauses.

Glasreinigung

Glas in Haustüren und Treppenhausfenstern – regelmäßig oder in größeren Abständen nach Bedarf.

Grund- & Bauendreinigung

Gründlich von oben bis unten – nach einer Renovierung, vor einem Mieterwechsel oder nach Bauarbeiten.

Fester Reinigungsplan statt Putzwoche

Wo die Mieter das Treppenhaus im Wechsel selbst reinigen sollen, funktioniert das oft nur so lange, bis jemand auszieht, krank wird oder schlicht nicht mehr mitmacht. Dann bleibt es an Ihnen hängen – oder am Frieden im Haus.

Mit einer beauftragten Treppenhausreinigung ist die Frage erledigt: Wir legen fest, welche Flächen in welchem Rhythmus gereinigt werden – bei Häusern mit vielen Parteien meist wöchentlich, bei kleineren Häusern oft vierzehntägig. Sie erhalten ein festes Angebot mit einer monatlichen Pauschale, und die Betreuung ist monatlich kündbar.

Grund-, Bau- und Glasreinigung nach Bedarf

Neben der laufenden Reinigung gibt es Anlässe, zu denen ein Haus einmal gründlich sauber werden muss:

  • Grundreinigung – etwa vor dem Verkauf, vor einem Mieterwechsel oder wenn das Treppenhaus lange vernachlässigt wurde.
  • Bauendreinigung – nach Renovierung, Sanierung oder Handwerkerarbeiten, damit Staub und Reste nicht durchs ganze Haus getragen werden.
  • Glasreinigung – Haustür, Treppenhausfenster und Glasflächen in Gemeinschaftsbereichen.

Kombiniert mit einer Entrümpelung übergebe ich Räume nach dem Ausräumen auch gleich gereinigt – ein Termin weniger für Sie.

Kosten und Nebenkostenabrechnung

Der Preis richtet sich nach Zahl der Etagen und Parteien, den Flächen, die dazugehören, und dem Rhythmus. Nach der Besichtigung bekommen Sie ein Festangebot.

Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile – Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküchen – grundsätzlich als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch eine monatliche Sammelrechnung und einen Leistungsnachweis je Objekt.

Mit dem Hausmeisterservice kombinieren

Viele Aufgaben im Haus hängen zusammen: Wer ohnehin im Treppenhaus ist, sieht die defekte Lampe und die überquellende Mülltonne. Deshalb lässt sich die Reinigung mit der Objektbetreuung zu einer Betreuung zusammenfassen – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Treppenhausreinigung im Rheingau

Ein Treppenhaus, über das niemand mehr diskutiert.

Nennen Sie kurz Ort, Zahl der Etagen und Parteien. Sie hören innerhalb von 24 Stunden von mir – die Besichtigung ist kostenlos.

Reinigung anfragen 0176 63239166 Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fragen zur Treppenhausreinigung

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Das hängt von der Zahl der Parteien und der Nutzung ab. In Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, in kleineren Häusern reicht oft ein vierzehntägiger Rhythmus. Glas- und Grundreinigung kommen in größeren Abständen dazu.

Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile zählt zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung.

Übernehmen Sie auch einmalige Reinigungen?

Ja. Grund-, Bauend- und Glasreinigungen laufen als einmaliger Auftrag zu einem vorher vereinbarten Festpreis, ganz ohne Vertragsbindung.

Lässt sich die Reinigung mit dem Hausmeisterservice verbinden?

Ja. Treppenhausreinigung, Kontrollgänge, Mülltonnen und Außenanlage lassen sich zu einer Betreuung zusammenfassen – mit einem Ansprechpartner und einer gemeinsamen Rechnung.

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