Schneeräumung
Gehwege und Hauszugänge, nach Absprache auch Zufahrten und Stellplätze – in der Breite, die Ihre Stadt vorschreibt.
Schnee räumen und Glätte bekämpfen, bevor die ersten Nachbarn zur Arbeit gehen: An Einsatztagen bin ich ab 5 Uhr unterwegs, auch am Wochenende, und dokumentiere jeden Einsatz. So erfüllen Sie Ihre Räum- und Streupflicht – ohne selbst zur Schaufel zu greifen.
Saison 2026/27 · begrenzte Zahl an Objekten · jeder Einsatz dokumentiert
Leistungsumfang
Welche Flächen geräumt werden und zu welchen Zeiten, legen wir vor der Saison schriftlich fest – passend zur Satzung Ihrer Stadt.
Gehwege und Hauszugänge, nach Absprache auch Zufahrten und Stellplätze – in der Breite, die Ihre Stadt vorschreibt.
Gestreut wird mit dem, was die Satzung erlaubt – vielerorts abstumpfende Mittel wie Splitt statt Salz.
Damit die Wege frei sind, wenn die Räumpflicht beginnt – werktags meist ab 7 Uhr.
Schnee hält sich nicht an Arbeitszeiten. Geräumt wird, wann das Wetter es verlangt.
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten – Ihr Nachweis, falls es nach einem Sturz zum Streit kommt.
Vor dem ersten Frost sehe ich mir die Flächen an. Streugut liegt rechtzeitig bereit.
In den meisten Städten und Gemeinden ist die Räum- und Streupflicht für die Gehwege per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Wer ihr nicht nachkommt, haftet, wenn jemand stürzt – auch dann, wenn man selbst im Urlaub, krank oder beruflich früh unterwegs ist.
Weil ich jedes Objekt morgens zuverlässig erreichen muss, nehme ich pro Saison nur eine begrenzte Zahl an Winterdienst-Verträgen an. Sinnvoll ist es deshalb, den Winterdienst schon im September oder Oktober festzumachen – dann lässt sich Ihr Objekt noch gut in die Morgenroute einplanen.
Wie breit geräumt werden muss, ab wann morgens und bis wann abends, und ob Streusalz erlaubt ist, legt jede Stadt in ihrer Straßenreinigungssatzung fest. Üblich sind werktags Zeiten ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Ich richte die Einsätze nach der Satzung, die für Ihr Grundstück gilt – ob in Oestrich-Winkel, Eltville, Geisenheim oder Rüdesheim.
Im Rheingau kommt eine Besonderheit dazu: Zwischen dem Rheinufer und den Orten am Taunushang liegen mehrere hundert Höhenmeter. Oben kann es glatt sein, während unten am Rhein nur Regen fällt. Das berücksichtige ich bei der Planung der Morgenroute.
Beauftragen Sie einen Winterdienst, übernimmt er die praktische Arbeit. Bei Ihnen bleibt, einen zuverlässigen Dienstleister auszuwählen und gelegentlich zu kontrollieren, ob geräumt wird. Die Einsatzdokumentation hilft Ihnen, das im Streitfall nachzuweisen. Ausführlich erklärt ist das im Ratgeber Räum- und Streupflicht: Was Eigentümer wissen müssen.
Der Preis hängt von der Länge und Art der Flächen ab, von der Lage des Grundstücks und davon, ob nur Gehweg oder auch Zufahrt und Stellplätze dazugehören. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das wir vor der Saison verbindlich vereinbaren.
So läuft es ab
Am besten bis Oktober: Lage und Flächen kurz beschreiben. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Wir sehen uns Gehweg, Zugänge und Zufahrt an und klären, welche Satzung für Ihr Grundstück gilt.
Flächen, Zeiten und Streugut stehen schriftlich fest – Sie wissen genau, was wann passiert.
Bei Schnee und Glätte wird geräumt und gestreut, jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.
Saison 2026/27
Je früher die Anfrage kommt, desto besser lässt sich die Morgenroute planen. Schildern Sie kurz Lage und Flächen – Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.
Ich nehme nur Objekte an, die ich morgens zuverlässig erreiche. Deshalb ist die Zahl der Winterdienst-Verträge begrenzt.
Häufige Fragen
An Einsatztagen ab 5 Uhr, damit die Gehwege frei sind, wenn die Räumpflicht beginnt – werktags meist ab 7 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte muss nachgeräumt werden; wie das geregelt ist, halten wir im Vertrag fest.
Ja. Die Räum- und Streupflicht gilt auch am Wochenende, und genauso wird dann geräumt und gestreut.
Mit dem, was die Satzung Ihrer Stadt zulässt. Vielerorts sind auf Gehwegen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vorgeschrieben; Salz ist oft nur an Treppen, Rampen oder bei Eisregen erlaubt.
Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Der Winterdienst zählt zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung.
Am besten im September oder Oktober. Dann lässt sich Ihr Objekt noch in die Morgenroute einplanen. Weil die Zahl der Verträge begrenzt ist, kann es später in der Saison knapp werden.
Alles aus einer Hand
Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Mülltonnen, Schlüssel – regelmäßig und dokumentiert.
Zur ObjektbetreuungRasen, Hecken, Beete und Laub – regelmäßig oder als einmaliger Einsatz.
Zur GartenpflegeTreppenhaus und Gemeinschaftsflächen im festen Rhythmus, dazu Grund- und Glasreinigung.
Zur TreppenhausreinigungKeller, Dachboden oder ganze Wohnung – besenrein übergeben.
Zur Entrümpelung