Objektbetreuung & Hausmeister­service im Rheingau

Für Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen: Ich übernehme die wiederkehrenden Aufgaben rund um Ihr Objekt – vom Kontrollgang über Kleinreparaturen bis zur Handwerkerbetreuung. Ein fester Ansprechpartner, feste Termine, jeder Einsatz mit Rückmeldung.

Besichtigung kostenlos · monatlich kündbar · Sammelrechnung für Hausverwaltungen möglich

  • Haftpflicht­versichert
  • Rückmeldung in 24 Std.
  • Persönlich vom Inhaber
Kontrollgang an einer Wohnanlage: Fassade, Wege und Grünflächen werden geprüft

Leistungsumfang

Was die Objektbetreuung umfasst

Welche Aufgaben ich übernehme, legen wir gemeinsam fest – als feste Liste mit festen Intervallen. So wissen Sie genau, wofür Sie bezahlen.

Kontrollgänge & Mängelmeldung

Regelmäßige Begehung von Treppenhaus, Keller, Außenanlagen und Technikräumen. Was auffällt, melde ich Ihnen zeitnah und nachvollziehbar.

Kleinreparaturen

Klemmende Türen, defekte Schlösser, ausgefallene Beleuchtung: Kleinigkeiten erledige ich vor Ort, bevor daraus größere Schäden werden.

Mülltonnenmanagement

Tonnen zur Abholung bereitstellen und zurückstellen, Stellplätze sauber halten, Containerstellplätze im Blick behalten.

Ablesungen & Schlüssel

Zählerstände ablesen, Schlüssel verwalten und übergeben – etwa bei einem Mieterwechsel oder für Handwerker.

Handwerkerbetreuung

Ich öffne, weise ein und schaue nach, ob sauber gearbeitet wurde. Für Arbeiten außerhalb meines Bereichs greife ich auf ein Netzwerk regionaler Handwerker zurück.

Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen

Auf Wunsch gehört die Reinigung dazu – alles zu Rhythmus und Umfang unter Treppenhausreinigung.

Für wen sich eine feste Objektbetreuung lohnt

Eine Immobilie braucht regelmäßig Aufmerksamkeit – auch dann, wenn niemand im Haus wohnt, der sich zuständig fühlt. Im Rheingau betreue ich vor allem:

  • Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, deren Eigentümer nicht selbst vor Ort wohnen
  • Eigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen, die einen verlässlichen Partner vor Ort brauchen
  • Praxen und kleinere Gewerbeobjekte, bei denen Eingang, Außenanlage und Technik jeden Tag funktionieren müssen
  • Privathaushalte – etwa während eines längeren Urlaubs oder wenn Haus und Garten allein zu viel werden

So ist die Betreuung organisiert

Am Anfang steht ein Termin vor Ort. Wir gehen das Objekt gemeinsam ab und legen fest, was in welchem Rhythmus erledigt werden soll – wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Daraus entsteht ein schriftliches Angebot mit einer festen monatlichen Pauschale.

Nach jedem Einsatz bekommen Sie eine kurze Rückmeldung. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch eine monatliche Sammelrechnung und einen schriftlichen Leistungsnachweis je Objekt – das erleichtert die Abrechnung gegenüber den Eigentümern.

Draußen gehören Rasen, Hecken und Wege oft mit dazu. Die lassen sich in dieselbe Betreuung aufnehmen – ebenso der Winterdienst und die Gartenpflege. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Was kostet eine Objektbetreuung?

Eine Pauschale von der Stange gibt es nicht, weil kein Objekt dem anderen gleicht. Den Preis bestimmen vor allem Größe und Zustand des Hauses, die Zahl der Aufgaben und der Rhythmus der Einsätze. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festangebot mit klaren Positionen – ohne versteckte Zuschläge. Die Betreuung ist monatlich kündbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung

Vermieter können die Kosten für Hauswart-Tätigkeiten grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umlegen (§ 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig sind Anteile für Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltung. Weil meine Rechnungen nachvollziehbare Einzelpositionen enthalten, lässt sich das in der Abrechnung sauber trennen.

Für Privathaushalte: steuerlich absetzbar

Wer mich für das selbst bewohnte Haus beauftragt, kann den Lohnanteil unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung geltend machen (§ 35a EStG). Der Lohnanteil steht deshalb getrennt auf der Rechnung. Verbindlich beurteilt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz

  1. 01

    Anfrage

    Sie beschreiben kurz Ihr Objekt und was Sie sich wünschen. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

  2. 02

    Begehung

    Wir gehen das Objekt gemeinsam ab – Treppenhaus, Keller, Technik, Außenanlage – und notieren, was regelmäßig anfällt.

  3. 03

    Festes Angebot

    Aufgaben, Intervalle und monatliche Pauschale stehen schriftlich im Angebot. Keine versteckten Zuschläge.

  4. 04

    Laufende Betreuung

    Einsätze nach Plan, Rückmeldung nach jedem Termin – und ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.

Objektbetreuung im Rheingau

Ihr Objekt in festen Händen.

Schildern Sie kurz, um welches Objekt es geht und was erledigt werden soll. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden, und wir vereinbaren einen Termin vor Ort.

Betreuung anfragen 0176 63239166 Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fragen zur Objektbetreuung

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeisterservice und Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung kümmert sich um das Kaufmännische und Rechtliche: Abrechnungen, Eigentümerversammlungen, Verträge. Der Hausmeisterservice übernimmt die praktische Arbeit am Objekt – Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Pflege. Beides ergänzt sich; Hausverwaltungen gehören deshalb zu meinen Auftraggebern.

Wie oft kommen Sie ins Objekt?

So oft, wie es das Objekt braucht. Üblich sind wöchentliche oder vierzehntägige Kontrollgänge; das Bereitstellen der Mülltonnen richtet sich nach dem Abfuhrkalender. Den Rhythmus legen wir vorher schriftlich fest.

Was passiert bei einem dringenden Schaden?

Kunden mit Betreuungsvertrag erreichen mich für dringende Fälle direkt am Mobiltelefon. Ich sehe mir den Schaden an und organisiere bei Bedarf den passenden Handwerker aus meinem regionalen Netzwerk.

Kann ich die Hausmeisterkosten auf meine Mieter umlegen?

Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht: Hauswart-Kosten sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung. Ausgenommen sind Anteile für Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltung. Im Einzelfall klärt das am besten Ihre Hausverwaltung oder ein Rechtsberater.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Betreuungsverträge lassen sich monatlich kündigen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

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