Kontrollgänge & Mängelmeldung
Regelmäßige Begehung von Treppenhaus, Keller, Außenanlagen und Technikräumen. Was auffällt, melde ich Ihnen zeitnah und nachvollziehbar.
Für Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen: Ich übernehme die wiederkehrenden Aufgaben rund um Ihr Objekt – vom Kontrollgang über Kleinreparaturen bis zur Handwerkerbetreuung. Ein fester Ansprechpartner, feste Termine, jeder Einsatz mit Rückmeldung.
Besichtigung kostenlos · monatlich kündbar · Sammelrechnung für Hausverwaltungen möglich
Leistungsumfang
Welche Aufgaben ich übernehme, legen wir gemeinsam fest – als feste Liste mit festen Intervallen. So wissen Sie genau, wofür Sie bezahlen.
Regelmäßige Begehung von Treppenhaus, Keller, Außenanlagen und Technikräumen. Was auffällt, melde ich Ihnen zeitnah und nachvollziehbar.
Klemmende Türen, defekte Schlösser, ausgefallene Beleuchtung: Kleinigkeiten erledige ich vor Ort, bevor daraus größere Schäden werden.
Tonnen zur Abholung bereitstellen und zurückstellen, Stellplätze sauber halten, Containerstellplätze im Blick behalten.
Zählerstände ablesen, Schlüssel verwalten und übergeben – etwa bei einem Mieterwechsel oder für Handwerker.
Ich öffne, weise ein und schaue nach, ob sauber gearbeitet wurde. Für Arbeiten außerhalb meines Bereichs greife ich auf ein Netzwerk regionaler Handwerker zurück.
Auf Wunsch gehört die Reinigung dazu – alles zu Rhythmus und Umfang unter Treppenhausreinigung.
Eine Immobilie braucht regelmäßig Aufmerksamkeit – auch dann, wenn niemand im Haus wohnt, der sich zuständig fühlt. Im Rheingau betreue ich vor allem:
Am Anfang steht ein Termin vor Ort. Wir gehen das Objekt gemeinsam ab und legen fest, was in welchem Rhythmus erledigt werden soll – wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Daraus entsteht ein schriftliches Angebot mit einer festen monatlichen Pauschale.
Nach jedem Einsatz bekommen Sie eine kurze Rückmeldung. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch eine monatliche Sammelrechnung und einen schriftlichen Leistungsnachweis je Objekt – das erleichtert die Abrechnung gegenüber den Eigentümern.
Draußen gehören Rasen, Hecken und Wege oft mit dazu. Die lassen sich in dieselbe Betreuung aufnehmen – ebenso der Winterdienst und die Gartenpflege. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung.
Eine Pauschale von der Stange gibt es nicht, weil kein Objekt dem anderen gleicht. Den Preis bestimmen vor allem Größe und Zustand des Hauses, die Zahl der Aufgaben und der Rhythmus der Einsätze. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festangebot mit klaren Positionen – ohne versteckte Zuschläge. Die Betreuung ist monatlich kündbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vermieter können die Kosten für Hauswart-Tätigkeiten grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umlegen (§ 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig sind Anteile für Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltung. Weil meine Rechnungen nachvollziehbare Einzelpositionen enthalten, lässt sich das in der Abrechnung sauber trennen.
Wer mich für das selbst bewohnte Haus beauftragt, kann den Lohnanteil unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung geltend machen (§ 35a EStG). Der Lohnanteil steht deshalb getrennt auf der Rechnung. Verbindlich beurteilt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
So läuft es ab
Sie beschreiben kurz Ihr Objekt und was Sie sich wünschen. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Wir gehen das Objekt gemeinsam ab – Treppenhaus, Keller, Technik, Außenanlage – und notieren, was regelmäßig anfällt.
Aufgaben, Intervalle und monatliche Pauschale stehen schriftlich im Angebot. Keine versteckten Zuschläge.
Einsätze nach Plan, Rückmeldung nach jedem Termin – und ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.
Objektbetreuung im Rheingau
Schildern Sie kurz, um welches Objekt es geht und was erledigt werden soll. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden, und wir vereinbaren einen Termin vor Ort.
Häufige Fragen
Die Hausverwaltung kümmert sich um das Kaufmännische und Rechtliche: Abrechnungen, Eigentümerversammlungen, Verträge. Der Hausmeisterservice übernimmt die praktische Arbeit am Objekt – Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Pflege. Beides ergänzt sich; Hausverwaltungen gehören deshalb zu meinen Auftraggebern.
So oft, wie es das Objekt braucht. Üblich sind wöchentliche oder vierzehntägige Kontrollgänge; das Bereitstellen der Mülltonnen richtet sich nach dem Abfuhrkalender. Den Rhythmus legen wir vorher schriftlich fest.
Kunden mit Betreuungsvertrag erreichen mich für dringende Fälle direkt am Mobiltelefon. Ich sehe mir den Schaden an und organisiere bei Bedarf den passenden Handwerker aus meinem regionalen Netzwerk.
Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht: Hauswart-Kosten sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung. Ausgenommen sind Anteile für Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltung. Im Einzelfall klärt das am besten Ihre Hausverwaltung oder ein Rechtsberater.
Nein. Betreuungsverträge lassen sich monatlich kündigen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Alles aus einer Hand
Rasen, Hecken, Beete und Laub – regelmäßig oder als einmaliger Einsatz.
Zur GartenpflegeRäumen und Streuen ab 5 Uhr, jeder Einsatz dokumentiert.
Zum WinterdienstTreppenhaus und Gemeinschaftsflächen im festen Rhythmus, dazu Grund- und Glasreinigung.
Zur TreppenhausreinigungKeller, Dachboden oder ganze Wohnung – besenrein übergeben.
Zur EntrümpelungObjektbetreuung vor Ort in Oestrich-Winkel, Eltville am Rhein, Geisenheim und Rüdesheim am Rhein.